Problem und Ziel:
Das Mitteilungsblatt "Ohmtal-Bote“ wird vom Verlag „Linus-Wittich-Medien GmbH“
herausgegeben. Der Ohmtal-Bote wird von der Stadt Amöneburg als amtliches
Mitteilungsblatt genutzt, um z.B. neue Satzungen, Anordnungen, Einladungen zu
Sitzungen der kommunalen Gremien, Kontaktdaten der städtischen Ämter, Sprechzeiten,
Ernennung von Mandatsträgern usw. zu nutzen. Der „Ohmtal-Bote“ dient aber auch dazu
wichtige Informationen aus dem Bereich der Bürgerschaft und der Gesellschaft der Stadt
Amöneburg bekannt zu geben, wie z.B. Einladungen zu Vereinsversammlungen, Feste,
Jubiläen, Geburtstage und Hochzeitstage ab einem bestimmten Alter.
Es kommt auch vor, dass im „Ohmtal-Boten“ Artikel des Gemeindevorstandes publiziert
werden, in denen die Auffassungen des Bürgermeisters zu kommunalpolitischen Fragen
veröffentlicht werden.
Bisher gibt es kein von der Stadtverordnetenversammlung gebilligtes Regelwerk
hinsichtlich der zulässigen Veröffentlichungen im „Ohmtal-Boten“.
Für die Bürgerinnen und Bürger, für die Vereine und für sonstige gesellschaftlichen
Gruppen sollte für alle verbindlich und transparent feststehen, in welchem Umfang der
„Ohmtal-Bote“ für Veröffentlichungen genutzt werden kann. Aber auch die Fraktionen
sollten die Möglichkeit haben, in einem vorgegebenen Rahmen Stellung zu
kommunalpolitischen Themen die Stadt Amöneburg betreffend Stellung nehmen zu
können. Dies würde den kommunalpolitischen Diskurs beleben, den Fraktionen die
Möglichkeit geben eigene Positionen zu Fragestellungen darzustellen und würde den
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, kommunalpolitische Auffassungen auch
über den „Ohm-tal-Boten“ in Erfahrung bringen zu können. Deutschlandweit gibt es eine
Reihe verschiedener Gemeinden in denen entsprechende Regelungen bereits bestehen.
Lösung:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte „Richtlinie für das
Mitteilungsblatt Ohmtal-Bote“. In dem in den Richtlinien vorgegebenen Rahmen könnten
die in der Einleitung beschriebenen Probleme gelöst und es könnten die dargestellten
Ziele erreicht werden.
Antrag / Beschlussvorschlag:
1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Amöneburg beschließt die zu dieser
Vorlage eingereichte „Richtlinie für das Mitteilungsblatt Ohmtal-Bote“.
2) Der Magistrat wird berauftragt, die zur Umsetzung dieser Richtlinie notwendigen
Vertragsanpassungen mit dem Verlag „Linus-Wittich-Medien GmbH“ vorzunehmen.
3) Der Magistrat wird beauftragt, die internen Abläufe in der Verwaltung so zu
organisieren, dass die Regelungen der Richtlinie durch das hausinterne
Redaktionsteam der Verwaltung umgesetzt werden kann.