Richtlinien für „Ohmtal-Bote“


Problem und Ziel:

 

Das Mitteilungsblatt "Ohmtal-Bote“ wird vom Verlag „Linus-Wittich-Medien GmbH“

herausgegeben. Der Ohmtal-Bote wird von der Stadt Amöneburg als amtliches

Mitteilungsblatt genutzt, um z.B. neue Satzungen, Anordnungen, Einladungen zu

Sitzungen der kommunalen Gremien, Kontaktdaten der städtischen Ämter, Sprechzeiten,

Ernennung von Mandatsträgern usw. zu nutzen. Der „Ohmtal-Bote“ dient aber auch dazu

wichtige Informationen aus dem Bereich der Bürgerschaft und der Gesellschaft der Stadt

Amöneburg bekannt zu geben, wie z.B. Einladungen zu Vereinsversammlungen, Feste,

Jubiläen, Geburtstage und Hochzeitstage ab einem bestimmten Alter.

 

Es kommt auch vor, dass im „Ohmtal-Boten“ Artikel des Gemeindevorstandes publiziert

werden, in denen die Auffassungen des Bürgermeisters zu kommunalpolitischen Fragen

veröffentlicht werden.

Bisher gibt es kein von der Stadtverordnetenversammlung gebilligtes Regelwerk

hinsichtlich der zulässigen Veröffentlichungen im „Ohmtal-Boten“.

Für die Bürgerinnen und Bürger, für die Vereine und für sonstige gesellschaftlichen

Gruppen sollte für alle verbindlich und transparent feststehen, in welchem Umfang der

„Ohmtal-Bote“ für Veröffentlichungen genutzt werden kann. Aber auch die Fraktionen

sollten die Möglichkeit haben, in einem vorgegebenen Rahmen Stellung zu

kommunalpolitischen Themen die Stadt Amöneburg betreffend Stellung nehmen zu

können. Dies würde den kommunalpolitischen Diskurs beleben, den Fraktionen die

Möglichkeit geben eigene Positionen zu Fragestellungen darzustellen und würde den

Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, kommunalpolitische Auffassungen auch

über den „Ohm-tal-Boten“ in Erfahrung bringen zu können. Deutschlandweit gibt es eine

Reihe verschiedener Gemeinden in denen entsprechende Regelungen bereits bestehen.

 

Lösung:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte „Richtlinie für das

Mitteilungsblatt Ohmtal-Bote“. In dem in den Richtlinien vorgegebenen Rahmen könnten

die in der Einleitung beschriebenen Probleme gelöst und es könnten die dargestellten

Ziele erreicht werden.

 

Antrag / Beschlussvorschlag:

1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Amöneburg beschließt die zu dieser

Vorlage eingereichte „Richtlinie für das Mitteilungsblatt Ohmtal-Bote“.

 

2) Der Magistrat wird berauftragt, die zur Umsetzung dieser Richtlinie notwendigen

Vertragsanpassungen mit dem Verlag „Linus-Wittich-Medien GmbH“ vorzunehmen.

 

3) Der Magistrat wird beauftragt, die internen Abläufe in der Verwaltung so zu

organisieren, dass die Regelungen der Richtlinie durch das hausinterne

Redaktionsteam der Verwaltung umgesetzt werden kann.