Die FWG.-Fraktion hat am 22.10.2019 einen Prüfantrag zum Thema „Bauland“ eingereicht
dem am 11.11.2019 die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt hat.
Über die Ergebnisse des Prüfauftrages sollte im 1. Quartal 2020 berichtet werden.
Leider wurde der Auftrag bisher nicht erledigt.
Antrag der FWG-Fraktion vom 22.10.2019
– Baulandflächen in der Kernstadt und in den Ortsteilen
Problem und Ziel:
Es ist sicherlich unbestritten, Amöneburg ist mit seinen Ortsteilen eine attraktive Gemeinde.
Bauplätze im Stadtgebiet sind gefragt. Dies ist aktuell in unserer Gemeinde festzustellen.
In den zurückliegenden Monaten wurde an unsere Fraktion beispielsweise häufig das Anliegen
herangetragen, dass in Roßdorf keine Baugrundstücke vorhanden seien.
Lt. Information des Ortsvorstehers in Roßdorf ist anscheinend ein Baugebiet hinter dem Sportplatz angrenzend an die bestehende Siedlung in Richtung Rauischholzhausen von Seiten der Verwaltung geplant. Gemäß Information aus der letzten Ortsbeiratssitzung gibt es anscheinend Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Vorstellungen.
Die grundsätzliche Nachfrage nach Bauland ist sicher in der Kernstadt und den anderen Ortsteilen ähnlich. Vor diesem Hintergrund stellt die FWG-Fraktion den nachfolgenden Prüfantrag:
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Für die Kernstadt und die Ortsteile zu ermitteln, auf welchen Flächen auf Grund der
derzeitigen Rechts- und Sachlage (z.B. Flächennutzungspläne, Ortsrandlagen, gute
Erschließungsmöglichkeiten) in naher Zukunft Bauland ausgewiesen werden
könnte. Dabei soll sich in der Kernstadt und in den Ortsteilen die Ermittlung jeweils
nicht nur auf eine einzig mögliche Flächenausweisung beschränken, sondern auch
jeweils mögliche Alternativflächen aufzeigen.
2. Die auf Grund Tz.1 ermittelten Gebiete in einer Priorisierungsliste aufzuführen und
diese Liste mit entsprechenden Erläuterungen hinsichtlich der Priorisierung zu
versehen.
3. Diese entsprechend Tz.2 erstellte Liste, ist den jeweils betreffenden Ortsbeiräten
zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen. Der Rücklauf der jeweiligen
Ortsbeiräte sollte folgende Stellungnahme beinhalten:
- Einschätzung zu dem jeweils kurz- und mittelfristigen Bedarf an Bauland;
- Den jeweiligen aus Sicht des Ortsbeirates gesehenen strukturellen
Gebietsvorteil bezüglich der vom Magistrat vorgesehenen Bauflächen;
- Den insgesamt aus Sicht des jeweiligen Ortsbeirates zu betrachtenden
städtebaulichen Entwicklungswunsch des Ortsteils.
4. Über die zu Tz. 1-3 gefundenen Ergebnisse der STAVO spätestens im
1. Quartal 2020 zu berichten, so dass auf dieser Grundlage ggf. weiterführende
Entscheidungen getroffen und erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden
können.
gez. Karl Jennemann (Vorsitzender der FWG-Fraktion)